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Mitgliedschaft (Jugend)

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Mitgliedschaft in der Fußballabteilung (Jugend) des SV Erftstolz Niederaußem e.V. sowie unsere zugehörigen Formulare.

Mitgliedschaft im SV Erftstolz Niederaußem e.V. – Abteilung Fußball (Jugend)

Ein Beitritt zum SV Erftstolz ist jederzeit nach Rücksprache mit dem zuständigen Trainer möglich.

Die Anmeldung erfolgt online oder schriftlich, ein Anmeldeformular steht zum Download als PDF bereit. 

Einzelpersonen und Familien

Unserer Mannschaftsseite können Sie entnehmen, aus welchen Angeboten Sie mit Ihrer Mitgliedschaft eine wöchentliche Gruppe auswählen können. 

  • Für Einzelpersonen beträgt der halbjährliche Mitgliedsbeitrag 60,-€
  • Ab dem 2. Kind („Geschwisterkind“) beträgt der halbjährliche Beitrag 48,-€. 

Ausgefüllte Mitgliedsanträge senden Sie bitte per E-Mail an mitgliedschaft@erftstolzfussball.de.

Mitgliedsantrag (Jugend) online

Einzelmitgliedschaft oder Geschwisterkind *

Personendaten

Im Falle der Mitgliedschaft eines Geschwisterkindes bitte nur Familienmitglieder an der gleichen Postanschrift eintragen, die Mitglied im Verein werden wollen. 

Diese Website ist durch Cloudflare Turnstile geschützt, deren Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

SEPA-Lastschriftmandat

Zahlungsweise: SEPA Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Gläubiger-Identifikationsnummer des Sportvereins Erftstolz e.V. Niederaußem: DE03ZZZ00000241736

Die persönliche Mandatsreferenz-Nummer wird mit der Bestätigung der Anmeldung in der Fußballabteilung mitgeteilt.
Die zehnstellige, eindeutige Mandatsreferenz-Nummer setzt sich z.B. wie folgt zusammen:
8 00 (1..n) 004711 = Beispielnummer
8 = Kennziffer Fußballabteilung innerhalb SV-Erftstolz
00 = Kennziffer aktuelle Mitgliedschaft
1 = Kennziffer Mitgliedsbeitrag (halbjährlich)
004711 = Kennziffer Mitgliedsnummer
Die o.g. Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die persönliche Mandatsreferenz-Nummer sind Bestandteil der von der Fußballabteilung einzuziehenden SEPA-Lastschrift.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben eine Frage?
Wir haben eine Antwort!

Welche Daten muss ich mindestens in meiner Kündigung angeben?

Zum Datenabgleich benötigen wir neben Ihrem vollständigen Namen und Adresse mindestens die letzten 6 Ziffern der IBAN und Ihre Mandatsreferenznummer.

Bitte benutzen Sie für eine Kündigung unser Kündigungsformular.

Werden Mitgliedsbescheinigungen ausgestellt?

Eine  Beantragung von Mitgliedsbescheinigungen ist unter der Email: mitgliedschaft@erftstolzfussball.de möglich.

Welche Zahlungsweisen sind für Mitgliedsbeiträge möglich?

Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

Barzahlung oder alternative Zahlungsmethoden wie PayPal oder ähnliche können wir leider nicht akzeptieren.

Kann ich als Mitglied an allen Angeboten für Mitglieder teilnehmen?

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am Training in einer Gruppe/Mannschaft – diese trainiert ggf. mehrfach pro Woche.

Dies gilt entsprechend auch für Geschwisterkinder.

Wie sind die Kündigungsfristen meiner Mitgliedschaft?

Die Kündigung einer Mitgliedschaft ist jeweils zum nächsten Ablauf des Halbjahres möglich (30.06. oder 31.12.).

Zum Datenabgleich benötigen wir neben Ihren vollständigen Kontaktdaten mindestens die letzten 6 Ziffern der IBAN und ggf. die Mandatsreferenznummer. Diese ist auf Ihrem Kontoauszug unter „000xxxEREF“ ersichtlich.

Bitte nutzen Sie zur Übermittlung der Daten für Ihre Kündigung unser Online-Kündigungsformular.

Was zählt als „Geschwisterkind“ für die Mitgliedschaft?

Eine vergünstige Mitgliedschaft für Geschwisterkinder bieten wir für familiär verbundene Personen an, welche in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben.

(Wichtig, beide Kinder müssen über ein Konto angemeldet werden.)
Werden Probetrainings angeboten?

Vor einer Mitgliedschaft soll in jedem Fall ein Probetraining absolviert werden, da es sich um einen Mannschaftssport handelt – potenzielles Neumitglied und Mannschaft müssen zusammenpassen. Hier einfach beim Trainer der passenden Mannschaft melden.

Kann eine Abrechnung über die Krankenkasse erfolgen?

Eine Abrechnung gegenüber Krankenkassen ist leider nicht möglich.

Möchten Sie mehr Erfahren oder haben noch offene Fragen?

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter!
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